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   VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.883   

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VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.883 (https://dejure.org/2011,66479)
VG München, Entscheidung vom 23.05.2011 - M 8 K 11.883 (https://dejure.org/2011,66479)
VG München, Entscheidung vom 23. Mai 2011 - M 8 K 11.883 (https://dejure.org/2011,66479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Baunachbarklage; Immissionsrichtwerte; Schutzniveau bei Gemengelage mit hohem Wohnanteil; Mittelwertbildung; Drittschutz des Sondereigentümers hinsichtlich Abstandsflächen; Abweichung von den Abstandsflächen; Atypik (verneint); Vorrang des Planungsrechts gegenüber den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 8.00

    Büroräume; freiberuflich Tätiger; Wirtschaftsprüfer; Steuerberater;

    Auszug aus VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.883
    Der Zweck der Beschränkung der freiberuflichen bzw. freiberufsähnlichen Nutzung auf Räume liegt darin, die Prägung der Wohngebäude in den Wohngebieten durch ihre Wohnnutzung zu erhalten; diesem Ziel dient der Grundsatz, dass die Büronutzung regelmäßig nicht mehr als die Hälfte der Wohnungen und auch nicht mehr als die Hälfte der Wohnfläche umfassen darf (BVerwG vom 18.5.2001 NVwZ 2001, 1284).

    Diese Vorgaben dürfen allerdings nicht rechtssatzartig angewendet werden (BVerwG vom 18.5.2001 a.a.O.).

  • VG München, 23.05.2011 - M 8 SN 11.1018

    Antrag auf aufschiebende Wirkung einer Klage

    Auszug aus VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.883
    Mit Schriftsatz vom 24. Februar 2011 wurde zusätzlich die Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage beantragt (M 8 SN 11.1018) und zur Begründung im Wesentlichen vorgebracht, das Bauvorhaben verletze nachbarschützende Rechte.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten - auch auf die des zugehörigen Eilverfahren M 8 SN 11.1018 - sowie die vorgelegten Behördenakten verwiesen.

  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Auszug aus VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.883
    Gegenstand der Betrachtung sind die Auswirkungen, die typischerweise von einem Vorhaben der beabsichtigten Art, insbesondere nach seinem räumlichen Umfang und der Größe seines betrieblichen Einzugsbereichs, der Art und Weise der Betriebsvorgänge, dem vorhabensbedingten An- und Abfahrtsverkehr sowie der zeitlichen Dauer dieser Auswirkungen und der Verteilung auf die Tages- und Nachtzeit, ausgehen (BVerwG vom 28.2.2008 NVwZ 2008, 786).
  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 1 CS 07.1340

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Abweichung von Abstandsflächen;

    Auszug aus VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.883
    Diese kann sich etwa aus einem besonderen Grundstückszuschnitt, einer aus dem Rahmen fallenden Bebauung auf dem Bau- oder dem Nachbargrundstück oder einer besonderen städtebaulichen Situation, wie der Lage des Baugrundstücks in einem historischen Ortskern, ergeben (BayVGH vom 16.7.2007 NVwZ-RR 2008, 84, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2008 - 3 S 2773/07

    Verletzung des Rücksichtnahmegebotes durch fehlende Stellplätze - hier verneint

    Auszug aus VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.883
    Die Genehmigung eines Vorhabens ohne die erforderlichen Stellplätze kann aber im Einzelfall gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme verstoßen, wenn der Mangel an Stellplätzen zu Beeinträchtigungen führt, die dem Nachbarn - auch unter Berücksichtigung einer Vorbelastung seines Grundstücks - bei Abwägung aller Umstände unzumutbar sind (VGH BW vom 10.1.2008 NVwZ-RR 2008, 600; HessVGH vom 12.5.2003 BRS 66 Nr. 190).
  • VGH Bayern, 10.12.2008 - 1 CS 08.2770

    Zu den Voraussetzungen, unter denen nach planungsrechtlichen Vorschriften an die

    Auszug aus VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.883
    Umstritten ist jedoch, ob es für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Sinn dieser Norm genügt, wenn sich der Grenzanbau hinsichtlich des für die betroffene Grundstücksgrenze maßgeblichen Kriteriums im Rahmen der vorhandenen Bebauung hält, oder ob es erforderlich ist, dass das Gebäude an dem geplanten Standort in jeder Hinsicht § 34 Abs. 1 BauGB entspricht (vgl. BayVGH vom 10.12.2008 BayVBl 2009, 751).
  • VGH Bayern, 21.01.2009 - 9 CS 08.1330

    Nachbarklage; Grenzgebäude; Klagebefugnis; Wohnungseigentümer; Abstandsfläche

    Auszug aus VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.883
    Bei Abstandsflächenverstößen ist nicht abschließend geklärt, ob ein entsprechendes Abwehrrecht des Sondereigentümers voraussetzt, dass die Nichteinhaltung der erforderlichen Abstandsfläche das Sondereigentum direkt betrifft (in diesem Sinn BayVGH vom 6.11.2008 Az.: 14 ZB 08.2327 - Juris), oder ob es ausreicht, dass die fragliche Wand des Bauvorhabens auch Fenstern gegenüberliegt, die zu der im Sondereigentum der Nachbarn stehenden Wohnung gehören (so BayVGH vom 21.1.2009 ZMR 2009, 722).
  • VGH Bayern, 06.11.2008 - 14 ZB 08.2327

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung bei

    Auszug aus VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.883
    Bei Abstandsflächenverstößen ist nicht abschließend geklärt, ob ein entsprechendes Abwehrrecht des Sondereigentümers voraussetzt, dass die Nichteinhaltung der erforderlichen Abstandsfläche das Sondereigentum direkt betrifft (in diesem Sinn BayVGH vom 6.11.2008 Az.: 14 ZB 08.2327 - Juris), oder ob es ausreicht, dass die fragliche Wand des Bauvorhabens auch Fenstern gegenüberliegt, die zu der im Sondereigentum der Nachbarn stehenden Wohnung gehören (so BayVGH vom 21.1.2009 ZMR 2009, 722).
  • BVerfG, 26.06.1985 - 1 BvR 588/84

    Baurecht - Werbeanlagen - Verunstalten - Beschwerdehoheit - Rechtsklarheit -

    Auszug aus VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.883
    Die Vorschriften des Abstandsflächenrechts dienen zwar in ihrer Gesamtheit auch dem Nachbarschutz (BayVGH vom 14.10.1985 BayVBl 1986, 143).
  • VGH Bayern, 26.01.2000 - 26 CS 99.2723

    Gebäudehöhen bei Grenzbebauung)

    Auszug aus VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.883
    Hinsichtlich des vorgesehenen Terrassengeschosses ist noch ergänzend darauf hinzuweisen, dass in Fällen eines zulässigen Grenzanbaus für von der Grenze abrückende Wandteile hinsichtlich der Tiefe der Abstandsfläche auf die Höhe der Außenwand des versetzten Bauteiles abzustellen wäre, dass also als unterer Bezugspunkt für die Abstandsflächenberechnung die Oberkante des an der Grenze stehenden Wandteils und nicht die Geländeoberfläche heranzuziehen wäre (vgl. BayVGH vom 26.1.2000 BayVBl 2001, 628).
  • VGH Bayern, 18.06.2009 - 14 ZB 09.656

    Keine Klagebefugnis des Grundstückseigentümers gegen eine dem Nachbarn erteilte

  • VGH Bayern, 15.03.2004 - 2 CS 04.581
  • VGH Bayern, 23.01.2008 - 15 ZB 06.3019

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachbarklage gegen die Errichtung einer

  • VGH Bayern, 09.11.2000 - 9 ZB 00.1635
  • VGH Bayern, 09.12.2003 - 15 CS 03.2939
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

  • VGH Bayern, 04.08.2008 - 1 CS 07.2770

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein an einen Gewerbebetrieb heranrückendes

  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 CS 08.2132

    Zum Nachbarrechtsschutz gegen eine im vereinfachten Genehmigungsverfahren

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 146/10

    Kriterien für die Beurteilung der Nachbarverträglichkeit einer Kinderkrippe

  • VGH Bayern, 10.07.1998 - 2 B 96.2819
  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 2 B 09.328

    Innenbereich; Ausbau Dachgeschoss; Rücksichtnahmegebot; erdrückende Wirkung

  • VGH Bayern, 06.11.2008 - 14 ZB 08.2326

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung bei

  • VGH Bayern, 30.11.2009 - 2 CS 09.1979

    Nachbarrechtsbehelf; Kindergarten; Vorbescheid; Zusicherung; Bindungswirkung

  • VGH Bayern, 30.07.2008 - 15 B 08.265

    Zur Zurechenbarkeit der durch Zu- und Abgangsverkehr einer öffentlichen Straße

  • VGH Bayern, 31.07.2003 - 2 B 00.3282
  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 26 CS 06.2072
  • VG München, 20.04.2015 - M 8 K 13.2273

    Baunachbarklage; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Bestimmtheitsgebot;

    Diese hatte das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 23. Mai 2011 (Az. M 8 K 11.883) aufgehoben, da bei der Festsetzung der einzuhaltenden Lärmimmissionsrichtwerte von einem unzutreffenden (zu geringen) Schutzniveau ausgegangen worden war.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten sowie die vorgelegten Behördenakten, insbesondere auf das Lärmschutzgutachten vom 13. Juli 2012 sowie auf das zwischen den Parteien rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 23. Mai 2011 (M 8 K 11.883) und die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 20. April 2015 sowie die Niederschrift über den Augenschein und die mündliche Verhandlung im Verfahren M 8 K 11.883 vom 23. Mai 2011 verwiesen.

    Nach dem zwischen der Klägerin und der Beklagten rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 23. Mai 2011 findet die TA Lärm für das streitgegenständliche Vorhaben Anwendung (vgl. VG München, U.v. 23.5.2011 - M 8 K 11.883 - juris Rn. 41).

    Nach dem zwischen den Parteien rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 23. Mai 2011 kann die Klägerin als Schutzniveau für ihr Grundstück einen Immissionsrichtwert beanspruchen, der einen Mittelwert zwischen dem für ein Allgemeines Wohngebiet und dem für ein Mischgebiet geltenden Immissionsrichtwert bildet (vgl. VG München, U.v. 23.5.2011 - M 8 K 11.883 - juris).

    Das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 23. Mai 2011 - M 8 K 11.883 führt zur umliegenden Umgebung aus, dass das klägerische Grundstück im Geviert ...-Straße/...straße/... Straße/...straße liegt und es weder als Mischgebiet noch als allgemeines oder gar reines Wohngebiet angesehen werden könne, sondern vielmehr eine Gemengelage vorliege.

    Der Schwerpunkt der gewerblichen und der freiberuflichen Nutzung liege im nordöstlichen Bereich des Quartiers, wohingegen entlang der ...straße im Süden und der ...-Straße im Westen das Wohnen dominiere (vgl. VG München, M 8 K 11.883 - juris Rn. 54).

  • VG München, 23.05.2011 - M 8 SN 11.1018

    Antrag auf aufschiebende Wirkung einer Klage

    Die Antragstellerin strebt mit dem vorliegenden Antrag die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage (M 8 K 11.883) gegen die dem ...referat der Antragsgegnerin erteilte Baugenehmigung vom ... Februar 2011 nach Plannr.

    Hinsichtlich der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Darstellung im Urteil vom heutigen Tag im Verfahren M 8 K 11.883 verwiesen.

    Hinsichtlich der Gründe wird wiederum auf das Urteil vom heutigen Tag im Verfahren M 8 K 11.883 verwiesen.

  • VG München, 10.06.2015 - M 8 SN 15.1779

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Nachbarklage gegen eine

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- sowie die vorgelegten Behördenakten, insbesondere auf das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 20. April 2015 und die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 20. April 2015 im Verfahren M 8 K 13.2273 sowie auf das zwischen den Parteien rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 23. Mai 2011 (M 8 K 11.883) verwiesen.
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